Ein E-Bike oder Elektrovelo ist ein Motorfahrrad mit elektrischer Tretunterstützung. Die Lenkerin/der Lenker eines E-Bikes muss mindestens 14 Jahre alt sein.
Je nach Leistung resp. Geschwindigkeit werden E-Bikes in zwei Kategorien eingeteilt:
«Leicht-Motorfahrräder» sind E-Bikes bis 500 Watt Motorleistung oder max. 25 km/h mit Tretunterstützung.
«Motorfahrräder» sind E-Bikes bis 1000 Watt Motorleistung oder max. 45 km/h mit Tretunterstützung.
Zweiräder mit einer Motorleistung von über 1000 Watt oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h gehören in die Fahrzeugkategorie «Motorrad». Wer ein Motorrad fahren will, braucht immer den entsprechenden Führerausweis.
Welchen Führerausweis brauche ich für ein E-Bike?
«Langsame» E-Bikes bis 25 km/h
«Schnelle» E-Bikes bis 45 km/h
Wer zwischen 14 und 16 Jahre alt ist, braucht für ein «langsames» E-Bike zwingend den Führerausweis der Kategorie M (oder G).
Egal, ob die Person, die das E-Bike lenkt, 14 Jahre alt ist oder älter, sie braucht den Führerausweis der Kategorie M (oder G), er ist obligatorisch.
Wer über 16 Jahre alt ist, braucht für ein «langsames» E-Bike keinen Führerausweis.
Einige Grundregeln fürs Lenken eines E-Bikes
Je nach Fahrleistung des E-Bikes gelten im Strassenverkehr unterschiedliche Regeln:
E-Bikes bis 25 km/h
«langsame» E-Bikes haben kein Kontrollschild
meistens ist in der Privathaftpflichtversicherung die Haftung bei einem Velounfall enthalten – um sicher zu sein: nachfragen!
immer Helm tragen ist sicherer, aber nicht Pflicht
gefahren werden muss auf Radwegen und Velostreifen
die Durchfahrt bei Mofaverbot ist erlaubt
das Befahren von Fussgängerflächen, die mit «Velo gestattet» gekennzeichnet sind, ist erlaubt
Hinweis: Dreirädrige Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und einer Leistung von 500 Watt gelten als E-Bike der Kategorie «Leicht-Motorfahrräder» und dürfen ohne Führerausweis auf dem Fahrradweg gefahren werden.
es braucht eine obligatorische Haftpflichtversicherung, d.h. eine jährlich zu erneuernde Vignette (ist beim Strassenverkehrsamt des Wohnkantons erhältlich)